Führerscheine, die Du bei uns erwerben kannst:

Klasse: B / B17
Eingeschlossene Klassen: AM ,L
Notwendiger Vorbesitz: --------
Mindeststunden Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Klassenspezifisch
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahn, 3 x Beleuchtungsfahrt
Vorgeschriebenes Alter: B: 18 Jahre, B17: 17 Jahre
Was darfst Du fahren: Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, oder Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt

Klasse: BA / B197*
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Notwendiger Vorbesitz: --------
Mindeststunden Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Klassenspezifisch
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahn, 3 x Beleuchtungsfahrt
Vorgeschriebenes Alter: B: 18 Jahre, B17: 17 Jahre
Was darfst Du mit BA fahren: Die Klasse BA hat die selben bautechnischen Einschränkungen wie die Klasse B, jedoch darfst Du mit dieser Fahrerlaubnis nur PKW fahren, die ein Automatikgetriebe besitzen.
Besonderheiten der Schlüsselzahl 197: Mit der Fahrerlaubnisklasse B und der Schlüsselzahl 197 kannst Du Teile Deiner Ausbildung und die Führerscheinprüfung in einem PKW mit Automatikgetriebe absolvieren und darfst dann mit Deinem Führerschein ohne Einschränkungen PKW mit Schaltung oder Automatik fahren. In der Ausbildung must Du dabei lediglich mindestens 10 Deiner Fahrstunden in einem PKW mit Schaltgetriebe absolvieren, der Rest der Fahrstunden kann dann in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden. Dies führt Dich schnell und sicher zur Prüfung. Vor der Prüfung muss dann lediglich noch eine kurze Überprüfungsfahrt von mindestens 15 Minuten mit Deinem Fahrlehrer in einem PKW mit Schaltgetriebe zur Feststellung Deiner Eignung durchgeführt werden.

Schlüsselzahl: 96 (B96)
Eingeschlossene Klassen: --------
Notwendiger Vorbesitz: Klasse B/ B17/ BA
Theoretische Ausbildung: Speziell auf die Fahrten mit Anhängern abgestimmte theoretische Ausbildung von mindestens 150 Minuten.
Praktische Ausbildung: Eine Schulung im praktischen Umgang mit Anhängern. Dazu gehören praktischer Übungsstoff und fahrpraktische Übungen im Umfang von insgesamt mindestens 4 1/2 Stunden.
Vorgeschriebenes Alter: Vorbesitz Klasse B: 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B17: 17 Jahre
Prüfung: Nach der Ausbildung wird diese durch die Fahrschule bescheinigt und dient der Führerscheinstelle als Grundlage zur Eintragung der Schlüsselzahl 96. Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich.

Klasse: BE
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Notwendiger Vorbesitz: Klasse B/ B17/ BA
Mindeststunden Theorie: --------
Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x Überlandfahrt, 1 x Autobahn, 1 x Beleuchtungsfahrt
Vorgeschriebenes Alter: Vorbesitz der Klasse B: 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B17: 17 Jahre
Was darfst Du fahren: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg bis 3500 kg.