Führerscheine, die Du bei uns erwerben kannst:
Klasse: B / B17
Eingeschlossene Klassen: AM ,L
Notwendiger Vorbesitz: --------
Mindeststunden Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Klassenspezifisch
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahn, 3 x Beleuchtungsfahrt
Vorgeschriebenes Alter: B: 18 Jahre, B17: 17 Jahre
Was darfst Du fahren: Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse, oder Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt
Klasse: BA / B197*
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Notwendiger Vorbesitz: --------
Mindeststunden Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Klassenspezifisch
Besondere Ausbildungsfahrten: 5 x Überlandfahrt, 4 x Autobahn, 3 x Beleuchtungsfahrt
Vorgeschriebenes Alter: B: 18 Jahre, B17: 17 Jahre
Was darfst Du mit BA fahren: Die Klasse BA hat die selben bautechnischen Einschränkungen wie die Klasse B, jedoch darfst Du mit dieser Fahrerlaubnis nur PKW fahren, die ein Automatikgetriebe besitzen.
Besonderheiten der Schlüsselzahl 197: Mit der Fahrerlaubnisklasse B und der Schlüsselzahl 197 kannst Du Teile Deiner Ausbildung und die Führerscheinprüfung in einem PKW mit Automatikgetriebe absolvieren und darfst dann mit Deinem Führerschein ohne Einschränkungen PKW mit Schaltung oder Automatik fahren. In der Ausbildung must Du dabei lediglich mindestens 10 Deiner Fahrstunden in einem PKW mit Schaltgetriebe absolvieren, der Rest der Fahrstunden kann dann in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden. Dies führt Dich schnell und sicher zur Prüfung. Vor der Prüfung muss dann lediglich noch eine kurze Überprüfungsfahrt von mindestens 15 Minuten mit Deinem Fahrlehrer in einem PKW mit Schaltgetriebe zur Feststellung Deiner Eignung durchgeführt werden.
Schlüsselzahl: 96 (B96)
Notwendiger Vorbesitz: Klasse B/ B17/ BA
Theoretische Ausbildung: Speziell auf die Fahrten mit Anhängern abgestimmte theoretische Ausbildung von mindestens 150 Minuten.
Praktische Ausbildung: Eine Schulung im praktischen Umgang mit Anhängern. Dazu gehören praktischer Übungsstoff und fahrpraktische Übungen im Umfang von insgesamt mindestens 4 1/2 Stunden.
Vorgeschriebenes Alter: Vorbesitz Klasse B: 18 Jahre, Vorbesitz Klasse B17: 17 Jahre
Prüfung: Nach der Ausbildung wird diese durch die Fahrschule bescheinigt und dient der Führerscheinstelle als Grundlage zur Eintragung der Schlüsselzahl 96. Eine theoretische und praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
Klasse: BE
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Notwendiger Vorbesitz: Klasse B/ B17/ BA
Mindeststunden Theorie: --------
Besondere Ausbildungsfahrten: 3 x Überlandfahrt, 1 x Autobahn, 1 x Beleuchtungsfahrt
Vorgeschriebenes Alter: Vorbesitz der Klasse B: 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B17: 17 Jahre
Was darfst Du fahren: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg bis 3500 kg.
Schlüsselzahl 196 (B196)
Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, mindestens seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B.
Unterlagen/ Dokumente: Personalausweis und biometrisches Passbild.
Prüfungen: Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 196 muss keine Prüfung abgelegt werden, sondern Du musst lediglich an einer Fahrerschulung teilnehmen. Deine Fahrschule stellt Dir bei erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kannst Du Dir die Schlüsselzahl 196 in Deinen Führerschein eintragen lassen.
Das darfst Du mit B196 fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung / Gewicht darf 0,1 kW / kg nicht übersteigen.
Besonderheiten: Für die Erteilung der Schlüsselzahl sind Theorie- und Übungsstunden Pflicht. Diese werden jedoch nicht angerechnet, wenn Du später einen A - Führerschein machen möchtest.
Weitere Besonderheiten: Die Berechtigung gilt nur im deutschen Inland!
Klasse: AM / AM195
Mindestalter: 15 Jahre. Bis zum 16. Lebensjahr darfst Du nur in Deutschland fahren.
Die Theorieprüfung kannst Du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Deinem Geburtstag.
Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
Befristung: Der Führerschein ist nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
Besonderheit: Wenn Du bereits einen Mofa-Führerschein hast, kannst Du Dir die damals absolvierten Theoriestunden leider nicht auf Deine AM - Ausbildung anrechnen lassen.
Klasse: A1
Mindestalter: 16 Jahre. Die Theorieprüfung kannst Du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Deinem Geburtstag.
Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
Befristung: Der Führerschein ist nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
Prüfungen: Für den A1-Führerschein musst Du eine erfolgreiche Theorie - und Praxisprüfung ablegen.
Diese Führerscheinklasse beinhaltet: AM
Besonderheit: Bei dem A1-Führerschein handelt es sich um die erste Stufe der Motorrad - Führerscheine. Darauf folgen der Führerschein Klasse A2 mit einem Mindestalter von 18 Jahren und der A - Führerschein mit mindestens 20 Jahren. Sinn der Stufen ist, dass man sich langsam steigert und sich behutsam an die steigenden Motorleistungen herantastet.
Klasse: A2
Mindestalter: 18 Jahre. Die Theorieprüfung kannst Du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Deinem Geburtstag.
Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste Hilfe Kurs und biometrisches Passbild.
Befristung: Der Führerschein ist nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
Prüfungen: Für den A2 Führerschein musst Du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast Du bereits den A1 Führerschein, musst Du lediglich eine praktische Prüfung ablegen.
Diese Führerscheinklassen beinhaltet A2: AM und A1
Besonderheit: Beim A2 Führerschein handelt es sich um die zweite Stufe der Motorrad Führerscheine, da er auf den A1 Führerschein aufbaut. Die nächsthöhere Stufe ist dann der A Führerschein, den Du nach weiteren zwei Jahren machen darfst. Sinn der Stufen ist, dass Du dich langsam steigerst und Dich behutsam an die höheren Motorleistungen herantastest.
Klasse: A
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2, 24 Jahre bei Direkterwerb (21 Jahre, wenn die Fahrerlaubnis auf Trikes über 15 kW Leistung beschränkt werden soll [A80]). Die Theorieprüfung kannst Du bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor Deinem Geburtstag.
Unterlagen/Dokumente: Sehtest, Erste Hilfe Kurs und biometrisches Passbild.
Befristung: Der Führerschein ist nur 15 Jahre gültig. Spätestens dann musst Du ein neues Dokument beantragen, das dann wieder 15 Jahre gültig ist.
Prüfungen: Für den A Führerschein musst Du beim Direkteinstieg eine erfolgreiche Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Hast Du bereits den A2 Führerschein, musst Du lediglich eine praktische Prüfung ablegen.
Diese Führerscheinklassen beinhaltet A: AM, A1 und A2
Besonderheit: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 kannst Du ohne theoretische Prüfung, aber mit einer praktischen Prüfung in die Klasse A („große“ Motorräder) aufsteigen. Dann darfst Du alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren. Trotzdem solltest Du es nicht gleich übertreiben, sondern erst einmal ein paar Übungsrunden mit deinem ungedrosselten Motorrad drehen.
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre. Die Theorieprüfung kannst Du bereits 3 Monate vorher ablegen.
Unterlagen/Dokumente: Personalausweis
Befristung: Keine.
Besonderheit: Du musst die Prüfbescheinigung genauso wie beim Führerschein immer dabei haben, wenn Du mit dem Mofa unterwegs bist.
Weitere Besonderheiten: Deine besuchten Theoriestunden kannst Du Dir leider nicht auf weitere Führerscheine anrechnen lassen.
Wusstest du, dass Du für sogenannte Personaltransporter (z.B. Segways) auch eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigst, wenn Du damit auf öffentlichen Straßen unterwegs sein möchtest?